| Auftraggeber / Bauherr | Anforderungen, Vertragsziele und Entscheidungsbefugnisse bestätigen; Zielkonflikte und Leistungsänderungen veranlassen. | Ersetzt keine fachliche Bemessung und darf nicht unbemerkt sämtliche Freigaben auf das FM verschieben. |
| Objektplaner | Geschuldete Objektplanung und koordinierende Integration; Montagepläne in dem jeweils vereinbarten Umfang prüfen. | Anlage 10 HOAI betrifft nicht pauschal jede Unternehmerzeichnung sämtlicher Fachrichtungen. |
| TGA-Fachplaner | Geschuldete Fachplanung; Montage- und Werkstattpläne auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung prüfen und anerkennen. | Zusätzliche Detail-, Sonder- oder Berechnungsleistungen konkret abgrenzen und beauftragen. |
| Tragwerksplaner / zuständige Fachprüfer | Tragwerksbezogene Nachweise und vereinbarte Prüfungen einschließlich relevanter Anschluss- und Bauzustandsfragen. | Werkstattzeichnungen, Montageberechnungen und unabhängige Prüfung nicht pauschal als enthalten ansehen. |
| Ausführendes Unternehmen / Hersteller | Eigene geschuldete Werkstatt- und Montageplanung, produktbezogene Nachweise, Eigenprüfung und Ausführung. | Rückmeldung eines fremden Prüfers ersetzt eigene Pflichten, Fachkunde und erforderliche Bedenkenhinweise nicht. |
| Facility Management / Nutzervertretung | Betriebliche Anforderungen, Wartung, Austausch, Kennzeichnung, Daten und Nutzbarkeit beurteilen. | FM-Stellungnahme ist keine pauschale Fachplaner-, Statik-, Brandschutz- oder Behördenfreigabe. |
| Prüfkoordination / Projektsteuerung | Lieferpakete, Fristen, Rückläufe, Befundstatus und Entscheidungen transparent zusammenführen. | Koordination allein bedeutet keine fachliche Bestätigung fremder Nachweise. |
| Prüfsachverständige / Behörden / Koordinator nach BaustellV | Jeweils gesetzlich oder vertraglich bestimmte, abgegrenzte Prüf- und Koordinationsaufgaben. | Prüfgegenstand und Verfahren gesondert bestimmen; keine Ersetzung durch internes Planreview. |