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Rollen, Mandate und Abgrenzungen

Facility Management: Werk- und Montageplanung » Prüfprozess » Rollen, Mandate und Abgrenzungen

Rollen, Mandate und Abgrenzungen

Rollen, Mandate und Abgrenzungen

Die Zuordnung wird vor der ersten Einreichung vertraglich bestätigt. Eine mit „Freigabe“ bezeichnete Handlung erweitert nicht automatisch den eigenen Auftrag und beseitigt nicht automatisch Pflichten anderer Beteiligter. Die nachstehende Matrix ist ein Organisationsvorschlag, keine pauschale gesetzliche Zuständigkeitsverteilung.

Rollen und Mandate eindeutig festlegen

Rollen, Prüfaufgaben und Zuständigkeitsgrenzen

Rolle

Kernbeitrag zur Prüfung

Wichtige Abgrenzung

Auftraggeber / Bauherr

Anforderungen, Vertragsziele und Entscheidungsbefugnisse bestätigen; Zielkonflikte und Leistungsänderungen veranlassen.

Ersetzt keine fachliche Bemessung und darf nicht unbemerkt sämtliche Freigaben auf das FM verschieben.

Objektplaner

Geschuldete Objektplanung und koordinierende Integration; Montagepläne in dem jeweils vereinbarten Umfang prüfen.

Anlage 10 HOAI betrifft nicht pauschal jede Unternehmerzeichnung sämtlicher Fachrichtungen.

TGA-Fachplaner

Geschuldete Fachplanung; Montage- und Werkstattpläne auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung prüfen und anerkennen.

Zusätzliche Detail-, Sonder- oder Berechnungsleistungen konkret abgrenzen und beauftragen.

Tragwerksplaner / zuständige Fachprüfer

Tragwerksbezogene Nachweise und vereinbarte Prüfungen einschließlich relevanter Anschluss- und Bauzustandsfragen.

Werkstattzeichnungen, Montageberechnungen und unabhängige Prüfung nicht pauschal als enthalten ansehen.

Ausführendes Unternehmen / Hersteller

Eigene geschuldete Werkstatt- und Montageplanung, produktbezogene Nachweise, Eigenprüfung und Ausführung.

Rückmeldung eines fremden Prüfers ersetzt eigene Pflichten, Fachkunde und erforderliche Bedenkenhinweise nicht.

Facility Management / Nutzervertretung

Betriebliche Anforderungen, Wartung, Austausch, Kennzeichnung, Daten und Nutzbarkeit beurteilen.

FM-Stellungnahme ist keine pauschale Fachplaner-, Statik-, Brandschutz- oder Behördenfreigabe.

Prüfkoordination / Projektsteuerung

Lieferpakete, Fristen, Rückläufe, Befundstatus und Entscheidungen transparent zusammenführen.

Koordination allein bedeutet keine fachliche Bestätigung fremder Nachweise.

Prüfsachverständige / Behörden / Koordinator nach BaustellV

Jeweils gesetzlich oder vertraglich bestimmte, abgegrenzte Prüf- und Koordinationsaufgaben.

Prüfgegenstand und Verfahren gesondert bestimmen; keine Ersetzung durch internes Planreview.

Für jeden Prüfgegenstand wird ein fachlich verantwortlicher Bearbeiter benannt. Für die Verwendung des Planpakets gibt es eine eindeutig befugte Entscheidungsstelle. Beide Rollen können in einer Organisation liegen, bleiben in der Dokumentation aber unterscheidbar.