| 1 · Auftrag klären | Prüfziel, Gegenstand, Prüfer, Grenzen, Referenzen, Methode und Entscheidungsträger sind vereinbart. | Kein unbestimmter Sammelauftrag; fehlendes Mandat klären. |
| 2 · Eigenprüfung | Der Ersteller bestätigt Konsistenz, Vollständigkeit und behandelte Schnittstellen seiner Lieferung. | Paket zur Vervollständigung zurückgeben; keine Ersatzplanung durch Prüfer unterstellen. |
| 3 · Eingang prüfen | Identität, Revision, Änderungsumfang und notwendige Nachweise ergeben ein prüffähiges Paket. | Sachprüfung für betroffene Teile nicht beginnen oder ausdrücklich begrenzen. |
| 4 · Fachlich prüfen | Planabgleich, Berechnungen, Produktverwendung und Gewerkeanforderungen im vereinbarten Umfang geprüft. | Befunde mit Referenz und Wirkung dokumentieren; fehlende Kompetenz ergänzen. |
| 5 · Schnittstellen prüfen | Räumliche und funktionale Wechselwirkungen sowie Betreiber- und Montagebelange bewertet. | Konflikt einer verantwortlichen Stelle zur Entscheidung zuordnen. |
| 6 · Rücklauf nachprüfen | Überarbeitete Unterlagen und Nachweise belegen die Erledigung; Folgewirkungen berücksichtigt. | Offene kritische Befunde sperren den betroffenen Ausführungsumfang. |
| 7 · Verwendung entscheiden | Befugte Stelle nennt Unterlagenstand, Umfang, zulässigen Schritt und verbleibende Grenzen. | Keine stillschweigende Freigabe durch Fristablauf als Prozessregel vorsehen. |
| 8 · Stand sichern | Gültige Unterlagen verteilt; überholte Stände entzogen; Baustellen- und Bestandsrückführung organisiert. | Änderungen erneut bewerten; bereits erteilte Entscheidungen gegebenenfalls aufheben. |