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Prüfprozess mit Entscheidungspunkten

Facility Management: Werk- und Montageplanung » Prüfprozess

Prüfprozess mit Entscheidungspunkten

Prüfprozess mit Entscheidungspunkten

Der folgende Ablauf ist eine empfohlene Projektkonvention. Er wird mit den geschuldeten Leistungen, dem Genehmigungsweg und den vertraglichen Befugnissen abgestimmt. Zeitdruck ändert weder den Prüfauftrag noch die fachlich notwendigen Voraussetzungen.

Prüfprozesse mit klaren Entscheidungen steuern

Prüfschritte, Ergebnisse und Konsequenzen

Schritt

Ergebnis vor dem nächsten Schritt

Bei Nichterfüllung

1 · Auftrag klären

Prüfziel, Gegenstand, Prüfer, Grenzen, Referenzen, Methode und Entscheidungsträger sind vereinbart.

Kein unbestimmter Sammelauftrag; fehlendes Mandat klären.

2 · Eigenprüfung

Der Ersteller bestätigt Konsistenz, Vollständigkeit und behandelte Schnittstellen seiner Lieferung.

Paket zur Vervollständigung zurückgeben; keine Ersatzplanung durch Prüfer unterstellen.

3 · Eingang prüfen

Identität, Revision, Änderungsumfang und notwendige Nachweise ergeben ein prüffähiges Paket.

Sachprüfung für betroffene Teile nicht beginnen oder ausdrücklich begrenzen.

4 · Fachlich prüfen

Planabgleich, Berechnungen, Produktverwendung und Gewerkeanforderungen im vereinbarten Umfang geprüft.

Befunde mit Referenz und Wirkung dokumentieren; fehlende Kompetenz ergänzen.

5 · Schnittstellen prüfen

Räumliche und funktionale Wechselwirkungen sowie Betreiber- und Montagebelange bewertet.

Konflikt einer verantwortlichen Stelle zur Entscheidung zuordnen.

6 · Rücklauf nachprüfen

Überarbeitete Unterlagen und Nachweise belegen die Erledigung; Folgewirkungen berücksichtigt.

Offene kritische Befunde sperren den betroffenen Ausführungsumfang.

7 · Verwendung entscheiden

Befugte Stelle nennt Unterlagenstand, Umfang, zulässigen Schritt und verbleibende Grenzen.

Keine stillschweigende Freigabe durch Fristablauf als Prozessregel vorsehen.

8 · Stand sichern

Gültige Unterlagen verteilt; überholte Stände entzogen; Baustellen- und Bestandsrückführung organisiert.

Änderungen erneut bewerten; bereits erteilte Entscheidungen gegebenenfalls aufheben.

Eskalation bleibt fachlich und vertraglich getrennt

Fehlende Informationen gehen an den Ersteller, unklare Anforderungen an die hierfür zuständige Auftraggeber- oder Planungsstelle, technische Konflikte an die beteiligten Fachverantwortlichen. Kosten-, Termin- und Leistungsentscheidungen trifft die dafür befugte Stelle. Sicherheitsrelevante Unklarheiten werden nicht durch kaufmännische Zustimmung erledigt. Ein Fristkonflikt wird mit Ursachen, Auswirkungen und Lösungsbedarf dokumentiert; formale Anzeigen richten sich nach dem konkreten Vertrag.